In diesem Video möchte ich dir erklären, wie die steuer- und sozialversicherungsfreie Inflationsausgleichsprämie auch zur Abgeltung von Überstunden genutzt werden kann.

Mitunter kommt es vor, dass Arbeitnehmer Überstunden erbringen müssen, die nicht bezahlt, sondern lediglich mit zusätzlicher Freizeit ausgeglichen werden. Aufgrund der Inflation hatte der Gesetzgeber im vergangenen Jahr die Möglichkeit geschaffen, dass Arbeitgeber ihre Beschäftigten finanziell unterstützen können, indem sie ihnen eine Inflationsausgleichsprämie bis 3000,00 € zahlen. Diese ist steuer- und sozialversicherungsfrei und kommt somit in voller Höhe beim Arbeitnehmer an.

Kurz für dich zusammengefasst:

  • Laut BMF (dem FAQ zur Inflationsausgleichsprämie) kann sie genutzt werden, um den Arbeitnehmern ihre entsprechenden Überstunden steuer und sozialabgabefrei zu vergüten.
  • In Zeiten steigender Preise dürfte es für viele Arbeitnehmer attraktiver sein, Geld statt Freizeitausgleich für die geleisteten Überstunden zu erhalten.
  • Ob der Arbeitgeber die steuerfreie Inflationsausgleichsprämie für diesen Zweck nutzen möchte, bleibt ihm überlassen. Einen Rechtsanspruch darauf hat der Arbeitnehmer nicht.
  • Werden Überstunden regelmäßig bezahlt oder ist von vornherein ihre Auszahlung vertraglich, auch alternativ zum Freizeitausgleich vereinbart, kann die Inflationsausgleichsprämie nicht genutzt werden, weil sie dann nicht zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom Arbeitgeber geleistet wird.

Hier noch ein Tipp:
Von der steuer- und sozialversicherungsfreien Inflationsausgleichsprämie profitieren Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen. Der Arbeitnehmer hat mehr Geld in der Tasche und der Arbeitgeber kann die Höhe der Inflationsausgleichsprämie gezielt nach dem Engagement seiner Mitarbeiter steuern.

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